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TITEL VI INFORMATIONS- UND BESCHWERDEFORMULAR

TITEL VI ERKLÄRUNG ––

 

Die Harrisburg Area Transportation Study (HATS) diskriminiert in ihren Programmen oder Aktivitäten nicht aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder nationaler Herkunft. Darüber hinaus wird HATS weder direkt noch durch vertragliche Vereinbarungen:

  • Beteiligen Sie sich an vorsätzlicher Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder nationaler Herkunft;

  • Verwenden Sie Kriterien oder Verwaltungsmethoden, die dazu führen, dass Personen aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe oder nationalen Herkunft diskriminiert werden; oder,

  • Personen als Vergeltung für die Ausübung eines Rechts oder Privilegs einzuschüchtern, zu bedrohen, zu nötigen oder zu diskriminieren.

 

Zusätzlich zu der oben genannten abgedeckten Grundlage von Titel VI diskriminiert HATS Personen nicht aufgrund von Behinderungen in seinen Dienstleistungen, Programmen oder Aktivitäten.

 

Alle Beschwerden, die den Ausschluss von der Teilnahme an, die Verweigerung von Vorteilen oder die Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder nationaler Herkunft aus einem von HATS verwalteten Programm, Dienst oder einer Aktivität betreffen, sind an den Titel-VI-Koordinator von HATS zur Aufnahme und Behandlung im Einklang mit weiterzuleiten das Beschwerdelösungsverfahren der zuständigen Betriebsverwaltung. Mitglieder der Öffentlichkeit können Titel-VI-Beschwerden per E-Mail an planning@tcrpc-pa.org oder per Post an folgende Adresse einreichen:

 

Regionale Planungskommission des Tri-County
112 Market Street, 2. Stock
Harrisburg, PA 17101

 

Beschwerden, dass ein Programm, ein Dienst oder eine Aktivität von HATS oder einer seiner Mitgliedsgemeinden für Menschen mit Behinderungen nicht zugänglich ist, sollten gerichtet werden an:

Steve Deck, Geschäftsführer
Regionale Planungskommission des Tri-County
112 Market Street, 2. Stock
Harrisburg, PA 17101
717-234-2639
planung@tcrpc-pa.org

 

HATS erhebt von einer Person mit einer Behinderung keinen Zuschlag zur Deckung der Kosten für die Bereitstellung von Hilfsmitteln/Dienstleistungen oder angemessenen Änderungen der Police.

TITEL VI BESCHWERDEVERFAHREN ––


ZWECK:

 

Das HATS-Beschwerdeverfahren nach Titel VI wurde geschrieben, um das von HATS angewandte Verfahren zur Untersuchung von Beschwerden zu spezifizieren und gleichzeitig ein ordnungsgemäßes Verfahren für Beschwerdeführer und Beklagte sicherzustellen. Das Verfahren hindert HATS nicht daran, zu versuchen, Beschwerden informell zu lösen.

 

Dieses Verfahren gilt für alle externen Beschwerden im Zusammenhang mit Programmen oder Aktivitäten, die von HATS und/oder seinen Unterempfängern, Beratern und Auftragnehmern verwaltet werden und gemäß Titel VI des Civil Rights Act von 1964 in der geänderten Fassung eingereicht wurden (einschließlich der Komponenten „Disadvantage Business Enterprise“ und „Equal Employment Opportunity“). , sowie andere verwandte Gesetze, die Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Behinderung, Geschlecht, Alter, niedrigem Einkommen, Nationalität oder eingeschränkten Englischkenntnissen verbieten. Weitere Gesetze sind unter anderem Abschnitt 504 des Rehabilitation Act von 1973, der Civil Rights Restoration Act von 1987 und der Americans with Disability Act von 1990.

 

Diese Verfahren sind Teil eines Verwaltungsverfahrens, das keine Rechtsbehelfe vorsieht, die Strafschadensersatz oder eine Entschädigung für den Beschwerdeführer beinhalten. Einschüchterung oder Vergeltung jeglicher Art sind gesetzlich verboten.


PROZESS:

 

Eine Person oder ihr Vertreter, die glaubt, dass sie Opfer von Diskriminierung oder Vergeltungsmaßnahmen geworden ist, die durch Titel VI und andere Nichtdiskriminierungsbestimmungen verboten sind, hat das Recht, eine Beschwerde einzureichen. Beschwerden müssen innerhalb von 180 Kalendertagen nach dem angeblichen Auftreten eingereicht werden, wenn dem Beschwerdeführer die angebliche Diskriminierung bekannt wurde, oder wenn es ein fortgesetztes Verhalten gegeben hat, das Datum, an dem das Verhalten eingestellt wurde, oder der letzte Vorfall des Verhaltens.

 

Reklamationen können gemailt werden an:

Titel VI Compliance-Beauftragter
HÜTE
Marktstr. 112, 2. Stock
Harrisburg, PA 17101

 

Koordinator für Titel VI
Büro für Chancengleichheit
Verkehrsministerium der PA
Postfach 3251
Harrisburg, PA 17105-1720

 

Expertin für Chancengleichheit
US-Verkehrsministerium
Bundesstraßenverwaltung
228 Walnut St., Raum 508
Harrisburg, PA 17105-1720

 

Expertin für Chancengleichheit
Personalkommission der PA
Regionalbüro Harrisburg
Riverfront Office Center, 5. Stock
1101-1125 Südliche Vorderstr.
Harrisburg, PA 17104-2515

US-Justizministerium
Bürgerrechtsabteilung
950 Pennsylvania Avenue, NW
Büro des stellvertretenden Generalstaatsanwalts, Main
Washington, D.C. 20530

 

Bürgerrechtsbeauftragter
US-Verkehrsministerium
Bundesdurchfahrtsverwaltung
1760 Marktstr., Suite 500
Philadelphia, PA 19103-4124

 

Koordinator für Titel VI
Amt für Bürgerrechte
Föderale Flugverwaltung
800 Unabhängigkeit Ave., SW
Washington, D.C. 20591

Beschwerden sind schriftlich einzureichen und von dem/den Beschwerdeführer(n) zu unterzeichnen. Wenn Beschwerden telefonisch oder persönlich eingehen, führt der Compliance-Beauftragte für Titel VI oder ein anderer bevollmächtigter Vertreter ein formelles Gespräch mit der Person, um die Grundlage für die schriftliche Beschwerde zu schaffen. Bei Bedarf unterstützt die autorisierte Person den Beschwerdeführer beim Verfassen der Beschwerde. Die schriftliche Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Adresse und Telefonnummer des Beschwerdeführers

  • Grundlage der Beschwerde (z. B. Rasse, Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Alter, Behinderung oder Vergeltung).

  • Eine detaillierte Beschreibung der Umstände des Vorfalls, die den Beschwerdeführer zu der Annahme veranlassen, dass eine Diskriminierung stattgefunden hat.

  • Nennt Adressen und Telefonnummern von Personen, die möglicherweise Kenntnis von dem mutmaßlichen Vorfall haben oder als Parteien des beanstandeten Vorfalls angesehen werden.

  • Datum oder Daten, an denen die mutmaßliche Diskriminierung stattgefunden hat.

  • Andere Behörden, bei denen die Beschwerde eingereicht wurde.

 

Im weiteren Verlauf einer Untersuchung können zusätzliche Informationen erforderlich sein.

 

Wenn HATS Probleme nicht informell lösen kann, bestätigt die Kommission den Eingang der Beschwerde, indem sie den Beschwerdeführer benachrichtigt und die Beschwerde unverzüglich an die zuständige Landes- oder Bundesbehörde (z. B. Federal Highway Administration, Federal Transit Administration und PennDOT) zur Untersuchung und Bearbeitung weiterleitet zu den Beschwerdeverfahren nach Titel VI dieser Agentur.  Dies kann über die zeiteffizienteste Methode erfolgen, höchstwahrscheinlich per E-Mail. Das Justizministerium hat das letzte Wort darüber, welche Behörde den Anspruch untersuchen wird.

 

Der HATS Title VI Compliance Officer führt ein Protokoll aller bei der Kommission eingegangenen Beschwerden.

BESCHWERDEVERFAHREN:

Wenn der Beschwerdeführer mit der Entscheidung des Beschwerdegegners nicht einverstanden ist und keine formlose Einigung erzielen kann, kann der Beschwerdeführer die Beschwerde direkt einreichen bei:

Verkehrsministerium der PA
Büro für Chancengleichheit
Postfach 3251
Harrisburg, PA 17105-3251

 

Bundesdurchfahrtsverwaltung
Amt für Bürgerrechte
Titel VI Programmkoordinator
Ostgebäude, 5. Stock - TCR
200 New Jersey Avenue, SE
Washington, D.C. 20590

Bundesstraßenverwaltung
Büro der PA-Division
228 Walnut St., Raum 508
Harrisburg, PA 17101-1720

 

US-Justizministerium
Amt für Bürgerrechte
810 7th Street, NW
Washington, D.C. 20531

TITEL VI BESCHWERDEFORMULAR --

Bitte  PDF-Formular herunterladen  auf Englisch, ausdrucken, ausfüllen und per Post an:

Regionale Planungskommission des Tri-County
Titel VI Compliance-Beauftragter
112 Market Street, 2. Stock
Harrisburg, PA 17101

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